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MUSS ICH ALS BEWERBER VERMITTLUNGSGEBÜHREN BEZAHLEN?

Nein. Unser Service ist für Bewerber kostenfrei.

WIE LANGE DAUERT EINE SAISON?

ca. 5 Monate jeweils Sommer (Juni bis Oktober) und Winter (Dezember bis April)

MUSS ICH MICH IN DER SCHWEIZ SELBST KRANKENVERSICHERN?

Nein. Du bist über den Betrieb für den Du arbeitest versichert.

MUSS ICH MIR SELBST EINE UNTERKUNFT AM ARBEITSORT SUCHEN?

Nein. Der Betrieb stellt Dir diese für einen geringen monatlichen Unkostenbeitrag zur Verfügung.

BRAUCHE ICH ALS EU-BÜRGER EIN VISUM FÜR DIE SCHWEIZ?

Jein. Du benötigst eine L-Aufenthaltsbewilligung. Diese erhältst Du nach Ankunft in der Schweiz von Deinem Arbeitgeber. Dafür brauchst Du ein gültiges Ausweisdokument. 

BRAUCHE ICH EIN SCHWEIZER BANKKONTO?

Ja. Das kannst du problemlos mit deiner L-Aufenthaltsbewilligung in einer Bankfiliale vor Ort eröffnen. Dabei unterstützen wir Dich gerne. 

KANN ICH EINEN SCHWEIZER HANDY-VERTRAG ABSCHLIEßEN?

Nein. Dies ist mit der L-Bewilligung nicht möglich. Du kannst eine Schweizer Prepaid Sim Karte kaufen. Du kannst allerdings Dein deutsches Handy benutzen. 

BRAUCHE ICH EIN AUTO VOR ORT?

Nicht unbedingt. Im Engadin gibt es ein sehr gut funktionierendes ÖPNV System (Busse, Nachtbusse, Zug) 

MUSS ICH MEINEN WOHNSITZ IM EU AUSLAND ABMELDEN?

Nein. Saisonarbeiter müssen ihren Wohnsitz nicht abmelden.

KANN ICH EINKÜNFTE AUF MEINE DEUTSCHE RENTE ANRECHNEN LASSEN? 

Ja. Es gibt ein Rentenabkommen mit der Schweiz. Mehr Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung. 

KANN ICH MEIN SCHWEIZER GEHALT AUF EIN DEUTSCHES KONTO ÜBERWEISEN?

Bei Überweisungen aus der Schweiz gilt eine Meldepflicht ab einer Höhe von 12.500€ oder dem Gegenwert in Schweizer Franken. Die Umrechnung EUR-CHF erfolgt zum Tageskurs.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Alles, was du als Bewerber wissen solltet

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